Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Luckenwalde.

Das Ergänzungs- und Änderungsverfahren wird für folgenden Teilbereich eingeleitet:

  • ehemalige Rieselfelder (laufende Nummer: 13/2008)

Ziel der Änderung ist eine Ergänzung der zulässigen Nutzungen. Zugelassen werden soll die Nutzung der Flächen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB und mit der Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Soweit Kosten entstehen, werden diese im Rahmen eines Planungsvertrages durch den Vorhabenträger übernommen.