Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.      Die Fortschreibung des Klimaschutz- und Energiekonzepts (KEK) wird (in der Fassung vom 02. Februar 2024) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es wird Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK).

2.    Die Verwaltung wird beauftragt,

-        die den Zielen des KEK dienenden Maßnahmen gemeinsam mit allen infrage kommenden Akteuren zu entwickeln, umzusetzen und ggf. weiterzuentwickeln.

-        die Ziele des KEK in jedem eigenen oder von ihr geförderten Projekt sowie in ihrer Organisation und ihrem laufenden Geschäftsbetrieb zu verwirklichen.