Sitzung: 05.03.2024 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: B-7508/2024
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die
Fortschreibung des Klimaschutz- und Energiekonzepts (KEK) wird (in der Fassung
vom 02. Februar 2024) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne § 1
Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es wird Bestandteil des
integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK).
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
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die den
Zielen des KEK dienenden Maßnahmen gemeinsam mit allen infrage kommenden
Akteuren zu entwickeln, umzusetzen und ggf. weiterzuentwickeln.
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die
Ziele des KEK in jedem eigenen oder von ihr geförderten Projekt sowie in ihrer
Organisation und ihrem laufenden Geschäftsbetrieb zu verwirklichen.