Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.            Die Fortschreibung des Klimaschutz- und Energiekonzepts (KEK) wird (in der Fassung vom 02. Februar 2024) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Es wird Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK).

2.         Die Verwaltung wird beauftragt,

·         die den Zielen des KEK dienenden Maßnahmen gemeinsam mit allen infrage kommenden Akteuren zu entwickeln, umzusetzen und ggf. weiterzuentwickeln.

·         die Ziele des KEK in jedem eigenen oder von ihr geförderten Projekt sowie in ihrer Organisation und ihrem laufenden Geschäftsbetrieb zu verwirklichen.

 


Herr Mann erläutert die Beschlussvorlage (Anlage 3).

 

Frau Dr. Jürgen lobt das Konzept, weist aber darauf hin, dass auf Seite 98 der Bezug auf ein Kapitel fehlt.