Sitzung: 19.09.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7464/2023
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Auswertung der Stellungnahmen aus
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der
Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2
BauGB wird gebilligt (Anlage 1, Stand: August 2023).
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/2021
(Anlage 2, Stand: August 2023)
mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3, Stand: 17. August 2023) wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
3.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 mit der dazugehörigen Begründung wird
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung
im Internet werden die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur
Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden die
betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt.
Zur Beschlussvorlage wurden die Anlagen 3.1 und 3.2 aktualisiert (Stand: 11.09.2023).