Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird gebilligt (Anlage 1, Stand: August 2023).

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 (Anlage 2, Stand: August 2023) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3, Stand: 17. August 2023) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/2021 mit der dazugehörigen Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Zur Beschlussvorlage wurden die Anlagen 3.1 und 3.2 aktualisiert (Stand: 11.09.2023).