Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlagen 1 und 2 bestätigt.

2.    Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ (Anlage 3) und dessen Begründung (Anlage 4) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 06.02.2020) gebilligt.

3.    Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 werden für den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ und dessen Begründung erneut Stellungnahmen eingeholt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen festgelegt. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von den Änderungen und Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

4.    Gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB werden der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44/2019 „Lidl-Markt Schützenstraße“ und dessen Begründung erneut öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen festgelegt.