Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1)
  2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung (Stand 24.08.2017) gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.