Sitzung: 27.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-6285/2017
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage
1) und seiner Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung
(Stand Juni 2017) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die
Begründung werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zur Stellungnahme vorgelegt.
- Nach der Durchführung des Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.