Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 beschlossen.

 

2. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

 

3.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36/2010 „Berkenbrücker Chaussee Heizwerk“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Bebauungsplan Nr. 36/2010 „Berkenbrücker Chaussee Heizwerk“ wird mit den oben aufgeführten Änderungen in der vorliegenden Fassung nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 87 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.

 

5. Der Flächennutzungsplan der Stadt Luckenwalde wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst (Anlage 4).