Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 beschlossen.

 

2. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

 

3.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38/2014 „Solarfeld am Heinrichstift“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Bebauungsplan Nr. 38/2014 „Solarfeld am Heinrichstift“ wird mit den oben aufgeführten Änderungen in der vorliegenden Fassung nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.

 

5. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger ergänzende Regelungen zum Bebauungsplan zu schließen.