Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

 

Für die Flurstücke der Gemarkung Luckenwalde, Flur 5, Flurstücksnummern 226/6 und 310 sowie Flur 14, Flurstücksnummern 20/4, 20/5, 21/2, 22/1, 23/1, 24/1, 25/1, 28/1 und 872 und für Teilflächen der Flurstücke der Flur 5, Flurstücksnummern 300 und 474 sowie der Flur 14, Flurstücksnummern 20/6, 21/1, 22/2, 23/2, 24/2, 25/2, 27, 29, 30 und 31 wird der Bebauungsplan Nr. 40/2015 „Blockinnenbereich Beelitzer Straße“ aufgestellt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.