Sitzung: 17.02.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: B-6082/2015
Beschluss:
Für die Flurstücke der Gemarkung Luckenwalde, Flur 5, Flurstücksnummern
226/6 und 310 sowie Flur 14, Flurstücksnummern 20/4, 20/5, 21/2, 22/1, 23/1,
24/1, 25/1, 28/1 und 872 und für Teilflächen der Flurstücke der Flur 5,
Flurstücksnummern 300 und 474 sowie der Flur 14, Flurstücksnummern 20/6, 21/1,
22/2, 23/2, 24/2, 25/2, 27, 29, 30 und 31 wird der Bebauungsplan Nr. 40/2015
„Blockinnenbereich Beelitzer Straße“ aufgestellt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind über die Ziele und
Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert.
Es wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage
Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.