Sitzung: 11.06.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-5517/2013
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der Lärmaktionsplan für die Stadt Luckenwalde in der Fassung vom 14. Mai
2013 (Anlage 1 zur Beschlussvorlage) soll als städtebauliches Konzept im Sinne
des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und bei der
Umsetzung und Fortschreibung der Ziele der Stadtentwicklung, insbesondere auch
bei der Verkehrsentwicklungsplanung berücksichtigt werden.
2.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Die Ziele und Inhalte des Lärmaktionsplans sollen bei Planungs- und
Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Dabei sind die Ziele und Inhalte des
Konzepts mit den weiteren Zielen der Stadtentwicklung und den sonstigen Belangen
abzuwägen.