Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Der Lärmaktionsplan für die Stadt Luckenwalde in der Fassung vom 14. Mai 2013 (Anlage 1) soll als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und bei der Umsetzung und Fortschreibung der Ziele der Stadtentwicklung, insbesondere auch bei der Verkehrsentwicklungsplanung berücksichtigt werden   

2.       Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

3.       Die Ziele und Inhalte des Lärmaktionsplans sollen bei Planungs- und Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Dabei sind die Ziele und Inhalte des Konzepts mit den weiteren Zielen der Stadtentwicklung und den sonstigen Belangen abzuwägen.