Sitzung: 21.05.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-5517/2013
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der Lärmaktionsplan für die Stadt Luckenwalde in der Fassung vom 14. Mai
2013 (Anlage 1) soll als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und bei der Umsetzung und
Fortschreibung der Ziele der Stadtentwicklung, insbesondere auch bei der
Verkehrsentwicklungsplanung berücksichtigt werden
2.
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Die Ziele und Inhalte des Lärmaktionsplans sollen bei Planungs- und
Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Dabei sind die Ziele und Inhalte des
Konzepts mit den weiteren Zielen der Stadtentwicklung und den sonstigen
Belangen abzuwägen.