Sitzung: 05.10.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B-5243/2010
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Auswertung der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1).
3. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gemäß Umweltbericht (Anlage 3, Begründung zum Bebauungsplan, Kap. II) festgelegt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung (September 2010) gebilligt.
5. Der Entwurf des
Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt, gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.