Sitzung: 30.03.2010 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-5169/2010
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Anlage 1) und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 2)
- Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gemäß Umweltbericht (Anlage 4, Begründung zum Bebauungsplan, Kap. II) festgelegt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung (26.02.2010) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.