Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Luckenwalde und Kostenersatz für die Herstellung von Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten wird als Satzung beschlossen.