Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss möge beschließen:

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Luckenwalde, die Haushalten angehören, die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sind, erhalten zu ihrer Einschulung von der Stadt einen Gutschein für einen Ranzen, eine Sporttasche und eine Federmappe.

Auch Kindern aus einkommensschwachen Haushalten, die keine Leistungen nach dem SGB beziehen, können auf Antrag die zuvor beschriebenen Gutscheine erhalten. Die Entscheidung wird nach Lage des Einzelfalls getroffen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der außerplanmäßigen Ausgabe in HH-Stelle 20000.71800 wird zugestimmt.