Nachtrag: 24.01.2007

Beschluss: bestätigt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6, Enthaltungen: 4

Der Antrag lautet wie folgt:

"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Zuschuss wird für die Dauer von drei Jahren auf 50.000,00 EUR festgesetzt. Die Zahlung beginnt 2007 und endet nach drei Jahren. Sie wird jährlich gewährt.

Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschusses sind:

  1. Die Vorlage des Wirtschaftsplanes im Dezember des laufenden Wirtschaftsjahres für das darauf folgende.
  2. Die betriebswirtschaftliche Abrechnung des zu Ende gegangenen Wirtschaftsjahres zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres.
  3. Die Änderungen und Ergänzungen sind im Kooperationsvertrag einzufügen."