Als das Parkhaus Am Nuthefließ gebaut wurde, gab es nach ihrer Meinung die Übereinkunft, dass bei Überschreitung der Parkdauer von 3 Stunden Fahrzeuge nicht abgestraft werden, führt Frau Herold aus. Sie wurde von mehreren Vereinen diesbezüglich angesprochen, dass bisher Bürger, die zu Beratungen z. B. ins Kreishaus gehen oder ihre Einkäufe tätigen, gebührenpflichtige Verwarnungen bei Überschreitung der vorgeschriebenen Parkdauer erhalten.

Frau B. Bölter entgegnet, dass eine verkehrsrechtlich Anordnung des Straßenverkehrsamtes vorliegt und daher auch im Parkhaus kontrolliert und abgestraft wird. Wer damals diese Anordnung beantragt hat, kann sie nicht sagen. Die Stadt war es nicht, da sie nicht Eigentümer des Parkhauses ist. Sollte die zeitliche Begrenzung aufgehoben werden, besteht die Gefahr, dass die Stellflächen wieder von den Angestellten der Kreisverwaltung belegt werden.

Sie betont, dass der Landkreis seitens des Ordnungsamtes darauf hingewiesen wurde, bei seinen Einladungen darauf aufmerksam zu machen, dass Parkplätze nur für eine zeitlich begrenzte Dauer im Parkhaus zur Verfügung stehen.

Frau Herold erkundigt sich, ob in der Rosa-Luxemburg-Straße und Gottower Straße während der Dauer der Bauarbeiten an den Wohnblöcken die Kehrmaschine nicht im Einsatz ist, da noch das Laub vom letzten Herbst vorhanden ist.

Die Frage wird zur Beantwortung an das Tiefbauamt weitergeleitet.