Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Luckenwalde rückwirkend zum 01. August 2006 beschließen.


Frau Mnestek erklärt die Vorlage und sagt, dass jährlich Einnahmen in Höhe von 40.000,00 EUR erzielt werden können. Sie sagt weiterhin, dass das Erste Brandenburgische Bürokratieabbaugesetz vom 28.06.2006 das Vergnügungssteuergesetz zum 01.08.2006 im Land Brandenburg aufgehoben hat. Die Aufhebung erfolgte, um den Entscheidungsspielraum der Gemeinden zu erweitern und somit der kommunalen Selbstverwaltung stärker Rechnung zu tragen. Das Land Brandenburg, als Gesetzgeber, stellt den Kommunen damit frei, in eigenem Ermessen, eine Vergnügungssteuer eigenverantwortlich mit einer satzungsrechtlichen Regelung zu erheben und die Besteuerung nur auf bestimmte Vergnügungen zu beschränken.

Die Stadt Luckenwalde erhebt rückwirkend zum 01.08.06 eine Vergnügungssteuer zur Erzielung von Einnahmen, deshalb ist eine Vergnügungssteuersatzung erforderlich. Für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art wird keine Vergnügungssteuer erhoben, da der Verwaltungsaufwand hierfür nicht wirtschaftlich ist. Die Vergnügungssteuer gilt aber für jeden aufgestellten Spielautomaten. Für Spielautomaten, mit denen Gewalttätigkeiten, Kriegsverherrlichung, pornographische oder andere verletzende Praktiken gegen die Würde des Menschen dargestellt werden, war bislang ein Steuersatz von 400.00 EUR je Apparat veranschlagt.

Von Herrn Höhne wird die Frage gestellt, wie die Steuerobjekte ermittelt werden und wie viel Verwaltungsaufwand hierbei benötigt wird.

Frau Mnestek sagt, dass die Spielgeräte in der Abt. Steuern angemeldet werden.

Es werden Vor-Ort -Begehungen durchgeführt. Steuerbescheide werden nach Anmeldungen und Abmeldungen erstellt.

Frau Scheer macht darauf aufmerksam, das im Entwurf der Vergnügungssteuersatzung § 2 (Steuergegenstand) der Punkt 1. zu streichen wäre, ansonsten müsste noch ein weiterer 2. Punkt aufgeführt werden.

Herr Thier stellt den Antrag, den Steuersatz zum Zwecke der Abschreckung von

400,00 EUR auf 1.000,00 EUR zu erhöhen.

Die Mitglieder des FA stimmen diesem Antrag zu und bitten darum, die vorgeschlagene Erhöhung in der Vergnügungssteuersatzung mit aufzunehmen.