Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Für die Fläche der Gemarkung Frankenfelde, Flur 5, Flurstücke 21, 218, 219, 220, 221, 278. 291, 294, 297, 300, 303, 306, 310, 313, 316, 319, 322, 33, 35, 36, 37, 38, 39 und 40 wird der Bebauungsplan Nr. 53/2024 „Zapfholzweg III“ aufgestellt.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzufordern.

3.    Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern vier Wochen Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.

 


Herr Buß erläutert die Beschlussvorlage (Anlage 1).

 

Herr Eyssen fragt, wie die Vermarktung bei den vielen Eigentümern geplant ist.

 

Herr Buß antwortet, dass es schon einmal ein Konzept gab, das dafür eine Moderation vorgesehen hatte. Dies ist durchaus erforderlich, um die über 20 Eigentümer frühzeitig zu informieren und die Interessen abzugleichen.

 

Herr Neumann fragt, ob Vermögenstransfer stattfindet, wenn aus den Brachen bebaubare Flächen werden.

 

Herr Buß antwortet, dass dies nur möglich wäre, wenn man vorab ein Entwicklungsgebiet festlegt. Das wäre mit großem zusätzlichen Aufwand verbunden bei einer vergleichsweise kleinen Fläche.

 

Herr Scheidler möchte wissen, ob in den vergangenen Jahren mit den Eigentümern über Eigentumsübertragung oder ähnliches gesprochen wurde.

 

Herrn Buß ist davon nichts bekannt.

 

Herr Scheidler fragt, wie Flächen hinter dem größeren Regenrückhaltebecken in den letzten Jahren als Bauland angeboten werden konnten. Ein Schild habe darauf hingewiesen.

 

Herr Buß erläutert, dass diese gemäß dem alten Bebauungsplan Frankenfelder Berg tatsächlich Bauland sind.

 

Herr Gruschka fragt nach den Schwierigkeiten bezüglich der Straße bei Marktkauf.

 

Herr Reinelt, Herr Buß und Herr Ullrich fassen die langen Bemühungen der Stadt zusammen, die Privatstraße in städtische Baulast zu übernehmen. Dies wäre nicht nur sinnvoll, um das Wohngebiet zu entlasten, sondern auch weil sich in der Fläche ein Regenwasserkanal der Nuwab befindet. In einem alten Vertrag zur Erschließung wurde festgehalten, dass bei einer späteren Planung der anteilige Aufwand rückerstattet wird.