Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

 

die als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte 2. Änderungssatzung vom ... 2024 zur Hauptsatzung der Stadt Luckenwalde vom 20.08.2014.

 

 


 

Frau Ruschin führt aus, dass die Untere Kommunalaufsicht darauf hinwies, dass die Kinder- und Jugendbeteiligung in die Hauptsatzung und nicht in die Einwohnerbeteiligungssatzung gehört. Daher erfolgte die Änderung in der Hauptsatzung.

 

Herr Nehues fragt, ob dieses Schreiben von der Kommunalaufsichtsbehörde einzusehen sei.

 

Frau Ruschin erklärt, dass dieses Schreiben als E-Mail am nächsten Tag zugesendet werden kann.

 

Herr Thier fragt, ob die Anpassung des § 18a BbgKVerf zu § 19 BbgKVerf noch zusätzlich geändert werden müsse.

 

Frau Ruschin bemerkt, dass sich diese Änderung auf dem Monat Juni beziehe, somit werde nach der Kommunalwahl die Hauptsatzung noch einmal geändert, so dass der § 18a BbgKVerf dann zu § 19 BbgKVerf werde.