Nachtrag: 05.03.2024
Sitzung: 05.03.2024 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: behandelt
Vorlage: A-7088/2024
Frau Walbrach erläutert den schriftlich vorliegen Antrag.
Frau Herzog-von der Heide
schlägt folgende Änderung unter Punkt 4.3.
Seite 28 Absatz 2 des VEP vor:
„Eine weitere
Möglichkeit der Radfahrerführung ist die Errichtung von Radfahrschutzstreifen
auf der Fahrbahn. Sie können auch ergänzend zur Freigabe der Gehwege
installiert werden,
da sie keine
Benutzungspflicht erzeugen. Die notwendigen Voraussetzungen dafür sind
eine ausreichend breite Fahrbahn und ein guter,
glatter Belag.
Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung
in 2021 besteht jedoch ein Halteverbot auf dem Fahrradschutzstreifen. Das führt
zu dem Dilemma, dass auch bei täglichen Zulieferungen die Fahrzeuge von Post
und Lieferdiensten nicht einmal kurzfristig halten werden dürfen. Für diese Nutzungskonflikte
sollen individuelle Lösungen für die jeweiligen Straßenabschnitte entwickelt
und erprobt werden. Eine solche Lösung könnte zum Beispiel die Unterbrechung
des Schutzstreifens durch Abschnitte ohne Schutzstreifenmarkierung, aber mit
eingeschränktem Halteverbot sein. Hier wäre dann ein kurzes Halten für
Lieferfahrzeuge zulässig.“
Mit dieser Änderung
könne Frau Walbrach mitgehen.