Herr Hoffmann, Geschäftsführer SBSW, stellt die Präsentation „Frauenhaus Teltow-Fläming“ (siehe Anlage 2) vor.

 

Herr Grunert fragt, warum die Frauen aus der prekären Situation herausgeholt werden und nicht die „Übeltäter“.

 

Frau Kleinert erklärt, dass die Polizei nur den Mann der Wohnung verweisen darf, wenn sie aktiv sehen, dass der Mann gewalttätig sei.

 

Herr Buchner möchte wissen, ob die 18 zur Verfügung stehenden Plätze des Frauenhauses nur für den Landkreis Teltow-Fläming bestehen.

 

Herr Hoffmann bejaht dies. Es werden die Plätze nach der Einwohnerzahl berechnet.

 

Herr Zeiler möchte wissen, ob die Frauen auch nachts abgeholt werden.

 

Prinzipiell wäre es möglich, antwortet Herr Hoffmann, allerdings werde vorher telefonisch besprochen, ob es sehr dringend sei. Da die Mitarbeiter, auch Frauen, nicht alleine in der Nacht unterwegs sein sollten, kann die Aufnahme teilweise auf den nächsten Tag verschoben werden.

 

Herr Zeiler erkundigt sich, ob es bei dem zeitlichen Aufenthalt im Frauenhaus eine Obergrenze gebe.

 

Frau Kleinert berichtet, dass der längste Zeitraum ein Jahr sei, aber es werden keine Frauen rausgeworfen. Man bemühe sich, mit dem Landkreis geeignete Wohnungen zu finden.

 

Herr Zeiler fragt, wie sprachliche Barrieren im Frauenhaus gelöst werden.

 

Mit Händen und Füßen, antwortet Frau Kleinert. Des Weiteren habe man ein Übersetzungsgerät und es gebe diverse Hotlines, die man zu diesen Fällen auch anrufen könne.

 

Herr Zeiler möchte wissen, wie die Leitung des Frauenhauses dieses neue Objekt beurteile, da es vorher zwei Standorte gab.

 

Herr Hoffmann erläutert, dass sich die Aufgaben besser bündeln und die Mitarbeiter in einem Objekt sich besser vertreten lassen.

 

Frau Herzog-von der Heide fügt an, dass vorher bei zwei Standorten auch mehr Personal benötigt worden sei. Das ließe sich jetzt natürlich besser regeln. Ein Umbau wäre in dem alten Frauenhaus schon aus denkmalgeschützten Gründen nicht möglich gewesen, um diese 18 Plätze zu schaffen. 

 

Herr Akuloff fragt, wie die Finanzierung des Landes für das Frauenhaus gedeckelt sei und wie die konkrete Bedarfssituation in Teltow-Fläming eingeschätzt werde.

 

Aus den jetzigen Mitteln, erläutert Herr Hoffmann, könne das Personal bezahlt werden. Zu bedauern sei, dass es Standardregeln, wie z. B. bei der Unterbringung von Flüchtlingen nicht gebe. Dort sei geregelt, wie ein Platz ausgestattet sein muss. Der Sicherheitsdienst oder die Kinderbetreuung werden organisiert. Das gebe es im Frauenhaus leider nicht. Der Bedarf allerdings sei in Teltow-Fläming zurzeit gedeckt.

 

Frau Herzog-von der Heide informiert, dass in Bezug auf die Unterstützung der Arbeit im Frauenhaus ein Wunsch von 0,30 € pro Einwohner an die Kommune geäußert wurde. Dieser Beitrag, 6.300 € pro Jahr, soll als Beschlussvorlage in der nächsten Stadtverordnetenversammlung im Mai auf die Tagesordnung kommen und auch dauerhaft bestehen, soweit auch der Haushalt bestätigt werde.