Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 2030 mit ihren vier Bestandteilen gemäß der Informationsvorlage I-7047/2023 vom 28.03.2023 in der Fassung vom 16.02.2024 mit den eingearbeiteten Anregungen und Ergänzungen aus den Fraktionen (mit folgender Änderung unter Punkt 4.3. Seite 28 Absatz 2:

Eine weitere Möglichkeit der Radfahrerführung ist die Errichtung von Radfahrschutzstreifen auf der Fahrbahn. Sie können auch ergänzend zur Freigabe der Gehwege installiert werden, da sie keine Benutzungspflicht erzeugen. Die notwendigen Voraussetzungen dafür sind eine ausreichend breite Fahrbahn und ein guter, glatter Belag.

Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung in 2021 besteht jedoch ein Halteverbot auf dem Fahrradschutzstreifen. Das führt zu dem Dilemma, dass auch bei täglichen Zulieferungen die Fahrzeuge von Post und Lieferdiensten nicht einmal kurzfristig halten werden dürfen. Für diese Nutzungskonflikte sollen individuelle Lösungen für die jeweiligen Straßenabschnitte entwickelt und erprobt werden. Eine solche Lösung könnte zum Beispiel die Unterbrechung des Schutzstreifens durch Abschnitte ohne Schutzstreifenmarkierung, aber mit eingeschränktem Halteverbot sein. Hier wäre dann ein kurzes Halten für Lieferfahrzeuge zulässig.)

 

 


Herr Zeiler hat Anregungen zu Tempo 30 in Abschnitten der Rudolf-Breitscheid-Straße und Herr Ritter zu Tempo 30 in der Großen Weinbergstraße.

 

Diese Anregungen und weitere können jederzeit als Prüfauftrag an die Verwaltung gereicht werden, so Herr Ullrich.

 

Herr Neumann lässt über den Beschlussvorschlag mit der geänderten Fassung abstimmen: