Frau Habelmann stellt den Bericht der Gleichstellungsbeauftragten (siehe Anlage) vor.

 

Herr Thier möchte wissen, ob es ein Ergebnis zu der im Bericht angesprochenen Frage des Ministeriums zu Menstruationshygieneartikeln an Schulen gebe.

 

In den Schulen wurde das Problem gelöst, antwortet Frau Herzog-von der Heide, bevor die Frage aufkam. Über das Sekretariat werden die geeigneten Mittel ausgegeben.

 

Herr Krüger möchte wissen, was unter Diskriminierung zu verstehen sei und ob dies in der Verwaltung vorkomme.

 

Frau Habelmann erklärt, dass Diskriminierung ein sehr sensibles und breitgefächertes Thema sei. Wenn sich jemand verletzt oder übergangen fühle, sei auch das eine Art von Diskriminierung. Da wollen wir sensibilisieren und ein offenes Ohr dafür haben.

 

Herr Thier fragt, ob die Möglichkeit bestehe, sich anonym zu melden.

 

Frau Habelmann erklärt, dass es verschiedene Wege gebe, wie und auf welche Weise man sich melden könne. Auch beim Personalamt können Anliegen anonym abgegeben werden.

 

Frau Herzog-von der Heide fügt an, dass, wenn sich jemand schlecht behandelt fühle und Abhilfe wünsche, das Personalamt am Ende beteiligt werden müsse. Anonymität bringe da allerdings nicht viel.

 

Frau Habelmann gibt bekannt, dass sie das Amt der Gleichstellungsbeauftragten im Juni 2023 niedergelegt habe.

 

Frau Herzog-von der Heide informiert, dass die Nachbelegung der Stelle „Gleichstellungsbeauftragte“ noch nicht ausgereift sei. Der Stellenanteil sei mit angenommenen zehn Wochenstunden zu groß, als dass er „nebenbei“ von einer in Vollzeit arbeitenden Fachkraft ausgeführt werden könne. Eine ganze Stelle dafür zu besetzen, dafür sei der Stellenanteil zu minimal und zu kostenaufwendig.