Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.   Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 entschieden.

2.   Der Bebauungsplan Nr. 50/2022 „Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ der Stadt Luckenwalde (bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen) wird in der vorliegenden Fassung vom 05.01.2024 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

3.   Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 05.01.2024 (Anlage 3) gebilligt.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 50/2022 „Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ der Stadt Luckenwalde unter der Maßgabe der vorhabenträger- und stadtseitigen Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages über die Kostentragung und die Durchführung der Maßnahmen ortsüblich bekanntzumachen

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.