Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. 

 


 

Herr Scheidler fragt zu den Ansätzen der Rücklage auf Seite 28 des Haushaltsplanes 2024, warum vom Jahr 2025 zu Jahr 2026 so eine starke Reduzierung geplant sei.

 

Frau Malter antwortet, dass die Entwicklung des Ergebnisses und der sich daraus ergebene Stand der Rücklage auf den Seiten 27 und 28 dargestellt sind.

 

Weiterhin möchte Herr Scheidler wissen, in Bezug auf Seite 344 des Haushaltsplanes 2024, wie es sich mit den Rückstellungen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 verhält.

 

In der Übersicht sei der Stand der Rückstellungen per 31.12.2022 enthalten, antwortet Frau Malter, sowie der vorläufige Jahresabschluss von 2020.