Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Schlieben den geprüften Jahresabschluss der Stadt Luckenwalde per 31.12.2020 einschließlich der Bestandteile und Anlagen. 

 

 


 

Frau Volkmann vom Rechnungsprüfungsamt Amt Schlieben stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die wichtigsten Punkte des Jahresabschlusses 2020 vor. Die Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

Herr Akuloff fragt nach, warum auf Seite 31 der Vorlage, bei der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2020, sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite Abweichungen von über 100.000 € sichtbar seien. Wie begründe man diesen Sachverhalt.

 

Frau Volkmann antwortet, dass man immer den Haushaltsplan mit dem IST-Ergebnis vergleiche. Bei Abweichungen schaue man sich diese Punkte dann genauer an. Wo seien die Ursachen und sind diese erklärbar. Es werde dann benannt, dass es diese Abweichungen gebe. Dies sei nicht dramatisch muss aber vermerkt werden. Die Stadt Luckenwalde habe sich auferlegt, ab 100.000 € oder manchmal schon ab 10.000 € diese Sachen deklariert im Rechenschaftsbericht darzulegen.

 

Herr Akuloff möchte wissen, was man positiv verändern könne, um künftig der Kommunalverfassung entsprechend, die Forderung, den Jahresabschluss pünktlich vorzulegen, einzuhalten.

 

Frau Malter erklärt, dass dies grundsätzlich ein Personalproblem sei. Man sei jetzt aber auf einem guten Weg. Der Jahresabschluss 2021 liege schon zur Prüfung bereit und werde hoffentlich noch im ersten Halbjahr 2024 vorliegen und der Abschluss 2022 voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024.

 

Frau Walbrach fragt nach, warum die Empfehlung der Kommunalaufsichtsbehörde, die beschlossene Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres vorzulegen, nicht eingehalten werde. Sei dies nicht zu schaffen?

 

Frau Malter antwortet, dass dies daran liege, dass teilweise Grundlagen, gerade im Bereich der Fördermittel, fehlen. Diese stehen oftmals erst im November fest. Deshalb könne man den Haushaltsplan nicht pünktlich vorlegen.

 

 

 

Frau Volkmann fügt hinzu, dass ihr Amt momentan 18 Gebietskörperschaften in der Prüfung habe und nicht eine dabei sei, die dies schaffe.

 

Frau Walbrach bemerkt, dass in der Beschlussvorlage immer von der Kämmerer und der Hauptverwaltungsbeamte gesprochen werde. Sie bitte dies in die Kämmerin und die Hauptverwaltungsbeamtin zu ändern.

 

Der Hinweis werde aufgenommen.