Sitzung: 13.02.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B-7509/2024
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanes vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 entschieden.
2.
Der Bebauungsplan Nr. 50/2022 „Frankenfelde
Wohnbebauung Dorfstraße 58“ der Stadt Luckenwalde (bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen) wird in der vorliegenden Fassung vom 05.01.2024 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
3.
Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom
05.01.2024 (Anlage 3) gebilligt.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 50/2022
„Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ der Stadt Luckenwalde unter der
Maßgabe der vorhabenträger- und stadtseitigen Unterzeichnung des
städtebaulichen Vertrages über die Kostentragung und die Durchführung der
Maßnahmen ortsüblich bekanntzumachen
5.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
anzupassen.
Herr Mann erläutert die Beschlussvorlage (Anlage 4).
Herr Jurtzik hält den Aufwand für kaum vertretbar und ist mit der Entwicklung nicht zufrieden. Um weitere solche Projekte zu vermeiden, schlägt er eine Außenbereichssatzung vor.
Herr Mann teilt die Bedenken, verweist aber auf die sonstige Struktur Frankenfeldes. Eine solche Satzung ist bereits erarbeitet worden, wurde aber aus rechtlichen Gründen nicht festgesetzt. Da Erweiterungspotenziale nicht vorhanden sind, hält er das nicht für zielführend.