Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.   Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 entschieden.

2.   Der Bebauungsplan Nr. 50/2022 „Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ der Stadt Luckenwalde (bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen) wird in der vorliegenden Fassung vom 05.01.2024 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

3.   Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 05.01.2024 (Anlage 3) gebilligt.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 50/2022 „Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ der Stadt Luckenwalde unter der Maßgabe der vorhabenträger- und stadtseitigen Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages über die Kostentragung und die Durchführung der Maßnahmen ortsüblich bekanntzumachen

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 


Herr Mann erläutert die Beschlussvorlage (Anlage 4).

 

Herr Jurtzik hält den Aufwand für kaum vertretbar und ist mit der Entwicklung nicht zufrieden. Um weitere solche Projekte zu vermeiden, schlägt er eine Außenbereichssatzung vor.

 

Herr Mann teilt die Bedenken, verweist aber auf die sonstige Struktur Frankenfeldes. Eine solche Satzung ist bereits erarbeitet worden, wurde aber aus rechtlichen Gründen nicht festgesetzt. Da Erweiterungspotenziale nicht vorhanden sind, hält er das nicht für zielführend.