Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. 

 


 

Herr Große möchte wissen, ob sich bei der Kostenaufstellung der Kitas (Seite 164 der Haushaltssatzung 2024) z. B. bei den Elternbeiträgen die Kosten nur auf den Hort Regenbogen beziehen oder alle Kitas gemeint seien.

 

Frau Malter antwortet, dass sich die Kostenaufstellung der Elternbeiträge nur auf den Hort Regenbogen beziehe.

 

Des Weiteren fragt Herr Große, warum ab dem Jahr 2024 geringere Elternbeiträge geplant seien.

 

Basierend auf der Ist-Zahlung aus dem Jahr 2023, erläutert Frau Malter, wurden die Elternbeiträge für das Jahr 2024 berechnet. Vermutlich seien das auch die Auswirkungen der letzten Änderung der Kita-Gebührensatzung.

 

Frau Ruschin fügt an, dass vermehrt Eltern von den Elternbeiträgen befreit werden, wobei es auch wahrscheinlich dem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an der Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule geschuldet sei. 

 

Ob bei den Personalaufwendungen der Kita die Kosten der Hortmitarbeiter und die Stellenanteile der Verwaltungsmitarbeiter zusammengefasst seien, fragt Herr Große.

 

Frau Ruschin bejaht dies.