Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die in der Anlage 1 beigefügte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Stadt Luckenwalde und die Gemeinde Nuthe-Urstromtal für den Geltungszeitraum 2023 – 2027 mit den dazugehörigen Anlagen und Plänen

 


Herr Eyssen kritisiert den Satz, erneuerbare Energien zu nutzen wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll. Er fragt nach dem DWA Leistungsvergleich und einem Wert in Kilowattstunde pro Einwohner und Jahr und möchte des Weiteren wissen, wie man mit dem Klärschlamm umgeht.

 

Herr Krüger, Abteilungsleiter technische Verwaltung der Nuwab, berichtet, dass der Klärschlamm nach einer Ausschreibung seit zwei Jahren in eine Verbrennung nach Bitterfeld kommt. Eine vorherige Trocknung vor Ort lohnt sich nicht. Die Flächen für die Photovoltaikanlage sind verpachtet. Da man Mittelspannung benötigt und eine Trafostation der Städtischen Betriebswerke auf dem eigenen Grundstück den Tarif verbilligt, hat sich eine eigene Anlage bisher wirtschaftlich nicht gerechnet. Wie es möglich sein soll, Kläranlagen bis 2040 energieautark zu betreiben, wie die EU das plant, ist unklar. Angaben zum spezifischen Stromverbrauch kann er nicht machen, Benchmarking zeigt aber recht gute Werte im Vergleich.

 

Frau Dr. Jürgen wünscht sich mehr Bemühungen, Wasser in der Region zu halten, um die trockenen Sommer auszugleichen.

 

Herr Krüger erklärt die Aufgaben der Nuwab, die minimale Einflussmöglichkeit auf den Gesamtwasserhaushalt und betont die geringe Versiegelung im gesamten Gebiet.

 

Herr Grunert sieht den Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz als besseren Ansprechpartner für dieses Thema.

 

Herrn Nerlich fehlt im Konzept eine Darstellung der Leistung der letzten zehn Jahre und der Gebührenbelastung der Bevölkerung. Der Planung zur weiteren Sanierung kann er nicht zustimmen.

 

Herr Reinelt betont, dass es zahlreiche Vorgaben vom Land gibt, wie ein solcher Beteiligungsbericht auszusehen hat. Die weitere Entwicklung ist nicht absehbar; es handelt sich um Prognosen.

 

Herr Krüger erklärt, dass hier keine Vorhaben aufgelistet werden, sondern eine Sanierungsverfügung durch die Untere Wasserbehörde verhindert werden soll. Das Konzept muss enthalten, wie die Nuwab ihre Aufgaben rechtskonform erfüllen will. Dass das mit dem zum Teil uralten Kanalsystem nicht möglich ist, steht außer Frage. Man will an dem bisherigen Vorgehen festhalten, Kanäle im Rahmen von städtischen Straßensanierungen zu erneuern. Alles darüber hinaus ist gar nicht finanzierbar.