Nachtrag: 23.01.2024

 

 


Frau Walbrach möchte wissen, wie Sicherungsmaßnahmen für die kaputte und offene Bowlinghalle erwirkt werden können.

 

Für die Gebäudesicherung sei der Eigentümer zuständig, so Herr Mann. Der Eigentümer stehe mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde in Kontakt.

 

Herr Neumann fügt hinzu, dass jede Person einen Missstand bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde melden könne. 

Er selbst und auch Herr Mann als Stadt Luckenwalde haben sich mehrfach an die Behörde wegen Sicherheitsfragen verschiedener Ruinen gewandt, ohne eine Antwort zu erhalten.