Sitzung: 05.12.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 9, Enthaltungen: 5
Vorlage: A-7081/2023/1
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
-
Musikdarbietung und Ausschank bleiben, gemessen an
den aktuellen Öffnungszeiten, bis 02:00 Uhr möglich
-
Die Änderung der Gefahrenabwehrordnung im § 10, Abs.
1, Punkt 2 in: bis 2:30 Uhr
Herr Zeiler gibt Erläuterungen zum Antrag.
Frau Herzog-von der Heide verweist auf die beschlossene Gefahrenabwehrverordnung zur Ausnahmeregelung, die Nachtruhezeiten freitags und samstags auf 2 Uhr auszuweiten. Um tatsächlich um 2 Uhr die Nachtruhe einkehren zu lassen, werden der Ausschank und die Musik um 1 Uhr beendet.
Frau Walbrach erwägt, dass Veranstaltungsende auf 1:30 Uhr zu setzen, da bisher der Music Dome für das jüngere Publikum von 0 bis 2:00 Uhr spielte.
Frau Herzog-von der Heide argumentiert, dass der Music Dome um eine Stunde früher beginnen könnte.
Frau Dr. Jürgen glaubt nicht, dass sich die Kritiker mit der 1-Uhr-Regelung zufriedengeben.
Herrn Zeiler gehe es auch um die Standbetreiber, die vermutlich weniger einnehmen oder die Preise für die Festbesucher erhöhen müssten.
Frau Herzog-von der Heide deutet auf die Normerfüllung: Um 2 Uhr ist Nachtruhe.
Herr Swik appelliert dafür, die beschlossene Norm aufrechtzuerhalten.