Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 9, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

-       Musikdarbietung und Ausschank bleiben, gemessen an den aktuellen Öffnungszeiten, bis 02:00 Uhr möglich

-       Die Änderung der Gefahrenabwehrordnung im § 10, Abs. 1, Punkt 2 in: bis 2:30 Uhr

 


Herr Zeiler gibt Erläuterungen zum Antrag.

 

Frau Herzog-von der Heide verweist auf die beschlossene Gefahrenabwehrverordnung zur Ausnahmeregelung, die Nachtruhezeiten freitags und samstags auf 2 Uhr auszuweiten. Um tatsächlich um 2 Uhr die Nachtruhe einkehren zu lassen, werden der Ausschank und die Musik um 1 Uhr beendet.

 

Frau Walbrach erwägt, dass Veranstaltungsende auf 1:30 Uhr zu setzen, da bisher der Music Dome für das jüngere Publikum von 0 bis 2:00 Uhr spielte.

 

Frau Herzog-von der Heide argumentiert, dass der Music Dome um eine Stunde früher beginnen könnte.

 

Frau Dr. Jürgen glaubt nicht, dass sich die Kritiker mit der 1-Uhr-Regelung zufriedengeben.

 

Herrn Zeiler gehe es auch um die Standbetreiber, die vermutlich weniger einnehmen oder die Preise für die Festbesucher erhöhen müssten.

 

Frau Herzog-von der Heide deutet auf die Normerfüllung: Um 2 Uhr ist Nachtruhe.

 

Herr Swik appelliert dafür, die beschlossene Norm aufrechtzuerhalten.