Sitzung: 05.12.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: A-7085/2023
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1)
Die in der
Liste „Straßenbäume Baumlücken-Liste“ (Anlage) aufgelisteten Baumlücken in
bestehenden Straßenbaum-Reihen werden auf die Möglichkeit einer Nachbepflanzung
hin geprüft. Das Resultat der Prüfung soll im Herbst 2024 vorgelegt werden.
2)
Falls eine
Nachpflanzung als nicht möglich angesehen wird, wird der Grund benannt.
3)
Bei den
vorhandenen und für Nachpflanzungen geeigneten Standorten für Straßenbäume wird
geprüft, inwieweit zusätzliche Fläche entsiegelt werden kann, um einen für das
Gedeihen der Bäume größtmöglichen Raum zur Verfügung zu stellen.
4) Pro Haushaltsjahr werden mindestens zehn nachzupflanzende Straßenbäume
in Baumlücken entlang von bestehenden Straßenbaum-Reihen vorgesehen. Dieses
Vorgehen wird mit dem Haushaltsjahr 2024 begonnen.
Herr Ullrich führt aus, wie bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt (SWU), dass jährlich nicht nur zehn Straßenbäume nachgepflanzt werden (2022 = 105 Nachpflanzungen und 2023 = 96). Bepflanzbare Lücken zu finden sei problematisch, da oft Leitungsbestand im Weg sei oder es sich nicht um städtische Flächen handele.
Im SWU war man so verblieben, dass die vorliegende Liste geprüft werde, um dann mögliche Standorte im Rahmen der Baumpflanzung zu bepflanzen. Einzelbepflanzungen seien kostenungünstig, auch hinsichtlich der Pflege.
Frau Dr. Jürgen
betont, dass es ihr explizit um die Nachpflanzung von Straßenbäumen gehe und
wie in Punkt 3 beschrieben: „Bei den
vorhandenen und für Nachpflanzungen geeigneten Standorten für Straßenbäume wird
geprüft, inwieweit zusätzliche Fläche entsiegelt werden kann, um einen für das
Gedeihen der Bäume größtmöglichen Raum zur Verfügung zu stellen.“
Herr Nehues fragt, ob man sich darüber Gedanken gemacht habe, wenn man Bäume in Baumscheiben pflanzt, die sich über Leitungen befinden, dass diese auch durch Baumwuchs zerstört werden können. Weiter interessiert ihn die Bepflanzung mit Büschen, da wo keine Bäume gepflanzt werden können.
Herr Ullrich führt aus, dass Leitungen berücksichtigt und Baumscheiben im Rahmen des Möglichen vergrößert werden. Laufflächen auf Gehwegen müssen eingehalten werden.
Die Umsetzung des Antrages sei kein Problem, wenn die Verwaltung bis Herbst 2024 Zeit zur Prüfung bekäme.
Frau Dr. Jürgen würde mit der Prüfung bis Herbst 2024 einschließlich Begründung mitgehen.
Herr Neumann lässt über den Beschlussantrag zuzüglich der Ergänzung in Punkt 1: „Das Resultat der Prüfung soll im Herbst 2024 vorgelegt werden.“ abstimmen.