Sitzung: 05.12.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-7484/2023
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die als Anlage 2
beigefügte 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde über
die dezentrale Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht
separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen auf dem Gebiet der Stadt
Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 18.11.2020
in der Fassung der 1. Änderung vom 15.12.2021.
Frau Walbrach erkundigt
sich nach den Abschreibungen für Garagen-, Hallenbau und Entsorgungsfahrzeuge,
seitdem die NUWAB die Entsorgungsaufgaben der ehemals beauftragten Firma
Schuster übernommen hat.
Weiter fragt sie, da die Firma Schuster immer noch Arbeiten für die NUWAB und die Fahrzeugdisposition ausführt,
-
wie viele km
die Firma Schuster im Jahr noch fährt,
-
wo die Kosten
dafür zu finden seien,
-
wie groß der
prozentuale Anteil der Gemeinde Nuthe-Urstromtal gegenüber der Stadt sei und
-
ob es aus
wirtschaftlicher Sicht nicht günstiger gewesen wäre, die Leistung alle vier
Jahre auszuschreiben.
Frau Stenzel führt aus, dass die Disposition an die Firma
Schuster weiter vergeben wurde, aufgrund des Erfahrungswertes, und eigens dafür
einzustellendes Personal sicherlich genauso teuer sein würde. Für das
Entsorgungsgebiet hat die NUWAB mit der Firma Schuster einen
Entsorgungsvertrag, wo nach Mengen und Mehrmetern abgerechnet werde. Die
Beantwortung zur Frage: Wie viele cbm im Jahr durch die Firma Schuster entsorgt
werden? wird nachgereicht (Anzahl der Kunden und Mengen). Die Kosten dafür
seien in den Fremdleistungen enthalten und nicht in einer Einzelposition zu
finden. Für die Kalkulation 2024/2025 sei ein Ansatz von 10.000 € ausgewiesen.