Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die als Anlage 2 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde über die dezentrale Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 18.11.2020 in der Fassung der 1. Änderung vom 15.12.2021.

 


Frau Walbrach erkundigt sich nach den Abschreibungen für Garagen-, Hallenbau und Entsorgungsfahrzeuge, seitdem die NUWAB die Entsorgungsaufgaben der ehemals beauftragten Firma Schuster übernommen hat.

Weiter fragt sie, da die Firma Schuster immer noch Arbeiten für die NUWAB und die Fahrzeugdisposition ausführt,

-        wie viele km die Firma Schuster im Jahr noch fährt,

-        wo die Kosten dafür zu finden seien,

-        wie groß der prozentuale Anteil der Gemeinde Nuthe-Urstromtal gegenüber der Stadt sei und

-        ob es aus wirtschaftlicher Sicht nicht günstiger gewesen wäre, die Leistung alle vier Jahre auszuschreiben.

 

Frau Stenzel führt aus, dass die Disposition an die Firma Schuster weiter vergeben wurde, aufgrund des Erfahrungswertes, und eigens dafür einzustellendes Personal sicherlich genauso teuer sein würde. Für das Entsorgungsgebiet hat die NUWAB mit der Firma Schuster einen Entsorgungsvertrag, wo nach Mengen und Mehrmetern abgerechnet werde. Die Beantwortung zur Frage: Wie viele cbm im Jahr durch die Firma Schuster entsorgt werden? wird nachgereicht (Anzahl der Kunden und Mengen). Die Kosten dafür seien in den Fremdleistungen enthalten und nicht in einer Einzelposition zu finden. Für die Kalkulation 2024/2025 sei ein Ansatz von 10.000 € ausgewiesen.