Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Das als Anlage 2 beigefügte Preisblatt der Stadt Luckenwalde zur Wasserversorgung sowie für Dienstleistungen in den Bereichen Trink- und Abwasser.

 


Herrn Nehues interessiert, ob die NUWAB einen Plan für die nächsten erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen habe.

 

Frau Stenzel berichtet von den Anfängen vom 01.01.1997, als das Anlagevermögen beider Gesellschaften im Wert von 1 DM zusammengelegt wurde. Von diesem Stand ausgehend, bräuchte die NUWAB 100 Jahre, um alles zu sanieren. In allen Bereichen sei man auf einem guten Stand. Es gebe aber immer noch Leitungen, die ausgetauscht werden müssten. Dies erfolge, wenn die Leitung beschädigt ist oder im Zuge von Straßenbaumaßnahmen. Die NUWAB mühe sich redlich, mit den überschaubaren finanziellen Mitteln alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Herr Zeiler fragt, ob es für Kunden eine Härtefallregelung gebe und ob Stundung möglich sei.

 

Frau Stenzel verweist auf die gesetzlichen Regelungen im Härtefall und antwortet, dass Ratenzahlung auf Antrag des Kunden möglich sei.

 

Frau Walbrach erinnert an ihre Anmerkungen im Finanzausschuss zu den kalkulatorischen Zinsen und der Umschuldung von Krediten. Ihr fehle ein Konzept, eine Strategie, welche Investitionen in den kommenden zehn, fünfzehn Jahren getätigt werden müssen.

 

Frau Stenzel erläutert die kalkulatorischen Zinsen zum Jahresabschluss entsprechend der Beschlussvorlage. Es gebe einen Investitionsplan für die Jahre 2024/2025/2026, der Morgen dem Aufsichtsrat vorgestellt werde. Sie betont, dass Leitungen ausgetauscht werden, wenn dies im Zuge einer Straßenbaumaßnahme möglich sei, um Kosten für die Bürger zu sparen. Anders sehe es bei Rohrbrüchen und marodem Zustand einer Leitung aus.

 

Frau Walbrach fragt (bezogen auf TOP 5.3) an, da die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 83 T€ gestiegen seien, ob es ein Konzept für Einsparmöglichkeiten zuzüglich Energieeinsparmaßnahmen gebe.

 

Frau Stenzel entgegnet, dass es ein schriftliches Konzept so nicht gebe. Die Kläranlage, als größter Stromverbraucher, sei betrachtet worden. 

 

Der Bitte von Herrn Akuloff (im Finanzausschuss) nachkommend, hat Frau Stenzel eine Liste der Investitionen ab dem Jahr 2016 zusammengestellt. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Frau Dr. Jürgen fragt, warum die Rieselfelder nicht mehr für die Abwasserentsorgung genutzt werden.

 

Frau Stenzel verweist auf die umweltrechtlichen Aspekte. Nur im notwendigsten Ausnahmefall (Starkregenereignisse) wurde die Abwasserentsorgung auf den Rieselfeldern genehmigt. Im Pumpwerk in der Saarstraße gebe es jetzt einen Röhrenspeicher für 1.000 cbm zum Zwischenspeichern von Regenwasser und in der Kläranlage einen Zwischenspeicher für 3.000 cbm. Das Abwasser werde sukzessive in der Kläranlage gereinigt, über den Illichengraben abgeleitet und geht dann in die Nuthe. Dafür liegt der NUWAB eine Genehmigung vor.