Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die in der Anlage 2 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Luckenwalde vom 07.12.2016 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.12.2021.


 

Herr Wessel merkt an, dass sich die gestiegenen Inflations- und Personalkosten in der Änderungssatzung niederschlagen. Im Ergebnis seien teilweise die Kosten um die Hälfte gestiegen. Herr Wessel fragt, ob es dazu mehr Informationen gäbe.

 

Herr Reinelt antwortet, dass mehrere Kostengruppen relevant seien. Es sei eine neue Kehrmaschine angeschafft worden und ein großer Kostenfaktor seien die Dienstleister Dritter. Dabei gehe es um den Mindestlohn, gestiegene Kraftstoffkosten und auch die tariflichen Personalkosten.