Beschluss: zurückgezogen

 

 


Herr Zeiler erläutert den vorliegenden Antrag.

 

Herr Dalbock argumentiert analog zur Informationsvorlage I-7056/2023 „Turmfest – Abweichungen von der Nachtruhe“, GSÖ 09.10.2023, TOP 6.1. Die Einhaltung der Nachtruhe ist eines der höchsten Schutzgüter. Die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und Anlagen (Gefahrenabwehrverordnung) regelt die Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe, so auch zum Turmfest. Die Verwaltung möchte die Turmfestzeiten bis 2 Uhr unangetastet lassen, jedoch die Musik und den Ausschank um 1 Uhr einstellen, so dass gegen 2 Uhr die tatsächliche Nachtruhe eintreten kann.

 

Herr Zeiler überlegt, dass er den Antrag hätte anders formulieren müssen, dahingehend die Gefahrenabwehrverordnung - Turmfestzeiten bis 3 Uhr - zu ändern.

 

Frau Herzog-von der Heide erwidert, dass das ein Ansatzpunkt wäre. Sie gibt aber auch zu bedenken, dass das es dann tatsächlich mal zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen könnte. Im Vergleich zu anderen Großveranstaltungen im Land Brandenburg sei die Turmfestzeit bis 2 Uhr in Luckenwalde sehr großzügig. Mit dem veranstaltungsbedingten Lärm müsse sich mehr und mehr auseinandergesetzt werden. Daher habe die Verwaltung abgewogen, die Ausnahmeregelung bis 2 Uhr zu belassen, die Musik und den Ausschank aber um 1 Uhr zu beenden. 

 

Herr Zeiler zieht den Antrag zurück und wird eine geänderte Fassung zur Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember 2023 einreichen.