Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die einvernehmliche Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Durchführung der Aufgaben nach § 12 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz zwischen der Stadt Luckenwalde und dem Landkreis Teltow-Fläming vom 22.07.2011 zum 31.12.2023.

  


 

Frau Dr. Jürgen fragt, ob die Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrag Auswirkungen auf die Kitas habe.

 

Frau Ruschin antwortet, dass es keine Auswirkungen auf die Kitas habe und es für die Eltern keinen Unterschied mache, ob die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung den Rechtsanspruch prüfe.