Sitzung: 07.11.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 4
Vorlage: A-7072/2023
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1) Bis
zur Haushaltsklausur am 25.11.2023 erstellt die Stadtverwaltung verschiedene
Finanzierungsmodelle für das Luckenwalder Turmfests. Dabei wird der Fokus
jeweils auf unterschiedliche Einsparmaßnahmen gelegt - auch solche, die
unangenehm erscheinen. Die Erhöhung des Eintrittspreises soll zu diesem
Zeitpunkt noch nicht erwogen werden.
2) Für
jedes Finanzierungsmodell hat eine detaillierte Kostenaufstellung zu erfolgen,
in Anlehnung an die Aufstellung für die Bewerbung zum Brandenburg-Tag.
Begründung:
Die
Zeit bis zum nächsten Turmfest verstreicht scheinbar ungenutzt, obwohl auf
unsere Anfragen vom 08.06.2023 die Auswertung des Turmfestes 2023 mit
Kostenaufstellung für die September-Stadtverordnetenversammlung angekündigt
wurde.
Da
Planung und Kontaktaufnahme zu möglichen Akteuren für 2024 wahrscheinlich schon
im Gange sind, erscheint es uns umso wichtiger, so früh wie möglich über
Anpassungen und Alternativen ins Gespräch zu kommen. Dabei sollten Überlegungen
zur Sicherheitsstrategie und dem damit verbundenen finanziellen Aufwand
angestellt werden. Außerdem stellt sich die Frage, ob ein Turmfest über nur
zwei Tage nennenswerte finanzielle Entlastung bringen kann.
Dieser
Austausch zwischen Stadtverwaltung und Stadtverordneten darf nicht erst Ende
November begonnen werden und damit eine erneute finanzielle Unsicherheit bis in
den März riskiert werden. Betroffen wären davon auch Akteure des Turmfests, die
ihre Planung für das Kalenderjahr 2024 nicht abschließen können.
Deshalb
müssen zur Haushaltsklausur mit Stadtverwaltung und Stadtverordneten mehrere
Finanzierungsmodelle vorgestellt werden, um sich am Ende der Diskussion an
diesem Tag bereits auf ein Modell verständigen zu können.
Manuel
Hurtig
Fraktionsvorsitzender FDP-LÖS
Herr Jurtzik signalisiert, dass die Erarbeitung verschiedener Finanzierungsmodelle zur Umsetzung nicht mehr für das nächste Jahr zu realisieren seien.
Frau Herzog-von der Heide stimmt dem zu und merkt an, dass die Erarbeitung der Anfrage „Finanzierungsmodelle“ zur Klausurtagung vorliegen soll. Die Finanzierungsmodelle können allerdings nicht mit der B-Vorlage „Abschluss von Verträgen für das Turmfest 2024“ gekoppelt sein.
Frau Walbrach entgegnet, dass schon längst ein neues Konzept hätte erarbeitet werden können. Die Frage danach stand schon in der letzten Klausurtagung fest. Die letzte Vorlage gab es am Tag des BKS-Ausschusses und somit hatten die Fraktionen gar keine Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Die Fraktion habe ein Minikonzept zusammengestellt, ein Turmfest in kleinerer Form, das auch finanziell realisierbar sein könnte. Dieses werde als Antrag zur Sache zeitnah vorgestellt.
Frau Herzog-von der Heide erklärt, dass das bestehende Konzept ausgereift und angenommen werde und sie selbst es für das richtige Format erachte. An drei Tagen auf drei Bühnen das Turmfest stattfinden zu lassen, fand nach der Umfrage eine große Zustimmung.
Herr Swik betont, dass man schon ein neues Konzept erarbeiten könne, aber gemeinsam und nicht gegeneinander und natürlich nicht mehr für das nächste Jahr. Dazu bräuchte es genügend Vorlaufzeit.
Herr Thier merkt an, dass der Antrag der Fraktion FDP-LÖS sehr zu begrüßen sei, doch seiner Meinung nach auch die Verwaltung sich darüber Gedanken machen könnte, Finanzierungsmodelle aufzustellen, um Einsparungen zu ermöglichen.
Wenn ein kleineres Fest gewünscht werde, bemerkt Frau Herzog-von der Heide, müsse auch vorgeben werden, was gewollt sei. Danach können dann unsere Fachkräfte arbeiten, wie z. B. das Turmfest auf zwei Tage zu berechnen.
Herr Ritter erwähnt, dass viele junge Leute das Turmfest in seiner jetzigen Ausstattung begrüßen.
Frau Dr. Jürgen regt an, dass, wenn Vorschläge gewünscht werden, ein Konzept für das Turmfest aufzustellen sei, wie z. B. auf zwei Tage mit zwei Bühnen, günstigere Sicherheit und teurere Standmieten.
Herr Thier fügt hinzu, eventuell nur noch alle zwei Jahre ein Turmfest stattfinden zu lassen und ggf. einen anderen Generalunternehmer zu planen.