Beschluss: zurückgezogen

 

 


 

 

Frau Herzog-von der Heide erklärt, dass die Kapazitäten der Stadt, sowohl personell als auch finanziell, ein Nutzungskonzept für eine Liegenschaft zu entwickeln, die nicht im Eigentum der Stadt stehe, überfordere.

Im letzten SWU-Ausschuss, als die Steckbriefe von 84 ehemaligen und gegenwärtigen Gewerbebrachen vorgestellt worden seien, sei auch etwas zur Kooperationsbereitschaft des Eigentümers mitgeteilt worden. Das Objekt ist der Kategorie 4 zugeordnet worden. Das heißt, dass der Eigentümer uns nicht in seine Entwicklungsabsichten einweiht und unsere Fragen unbeantwortet ließ.

Die Einschätzung sei zutreffend, dass das Denkmal auch nach der Sanierung neue Schäden aufweist, wie z. B. die Loslösung von Dachteerpappen auf dem „Hut“ der Färberei. Hier sei die Untere Denkmalbehörde am Ball, dem Eigentümer die Beseitigung der Schäden aufzugeben und notfalls im Zuge der Ersatzvornahme selbst tätig zu werden. Sie hat die rechtlichen Möglichkeiten, den Eigentümer zum Kostenersatz heranzuziehen. 

Es mache auch keinen Sinn, über einen Erwerb durch die Stadt zu verhandeln, wenn die Stadt dafür keine Mittel aufbringen kann. Wir tun uns gerade schwer, die Eigenmittel für die Stadtbad-Revitalisierung aufzubringen, so Frau Herzog-von der Heide.

Angeregt wurde weiterhin, in der Mendelsohnhalle ein Feuerwehrmuseum zu installieren. Losgelöst von Investitionen zur entsprechenden Umnutzung in Millionenhöhe ist ein Museum immer ein Zuschussgeschäft. Die möglichen Einnahmen seien verschwindend gering in Relation zu den Errichtungs- und Unterhaltungskosten. Zu bedenken sei weiterhin, dass es in Brandenburg in Eisenhüttenstadt, Finsterwalde und Welzow bereits Feuerwehrmuseen gibt, die die Entwicklungsgeschichte des Feuerwehrwesens anschaulich darstellen. Für das Berliner Feuerwehrmuseum, das wir direkt vor der Tür haben und das attraktive Öffnungszeiten bietet, gilt das Gleiche. Dort ist sogar ein Koebe-Löschfahrzeug, Baujahr 1942, ausgestellt.

Ich würde es begrüßen, wenn die Antragstellerin ihren Antrag zurückzieht. Anderenfalls bitte ich die Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

 

Frau Walbrach zieht den Antrag zurück.