Frau Herzog-von der Heide erklärt, dass die Kapazitäten der Stadt, sowohl personell als auch finanziell, ein Nutzungskonzept für eine Liegenschaft zu entwickeln, die nicht im Eigentum der Stadt stehe, überfordere.
Im letzten
SWU-Ausschuss, als die Steckbriefe von 84 ehemaligen und gegenwärtigen
Gewerbebrachen vorgestellt worden seien, sei auch etwas zur
Kooperationsbereitschaft des Eigentümers mitgeteilt worden. Das Objekt ist der
Kategorie 4 zugeordnet worden. Das heißt, dass der Eigentümer uns nicht in
seine Entwicklungsabsichten einweiht und unsere Fragen unbeantwortet ließ.
Die Einschätzung sei
zutreffend, dass das Denkmal auch nach der Sanierung neue Schäden aufweist, wie
z. B. die Loslösung von Dachteerpappen auf dem „Hut“ der Färberei. Hier sei die
Untere Denkmalbehörde am Ball, dem Eigentümer die Beseitigung der Schäden
aufzugeben und notfalls im Zuge der Ersatzvornahme selbst tätig zu werden. Sie
hat die rechtlichen Möglichkeiten, den Eigentümer zum Kostenersatz
heranzuziehen.
Es mache auch keinen
Sinn, über einen Erwerb durch die Stadt zu verhandeln, wenn die Stadt dafür
keine Mittel aufbringen kann. Wir tun uns gerade schwer, die Eigenmittel für
die Stadtbad-Revitalisierung aufzubringen, so Frau Herzog-von der Heide.
Angeregt wurde
weiterhin, in der Mendelsohnhalle ein Feuerwehrmuseum zu installieren.
Losgelöst von Investitionen zur entsprechenden Umnutzung in Millionenhöhe ist
ein Museum immer ein Zuschussgeschäft. Die möglichen Einnahmen seien
verschwindend gering in Relation zu den Errichtungs- und Unterhaltungskosten.
Zu bedenken sei weiterhin, dass es in Brandenburg in Eisenhüttenstadt,
Finsterwalde und Welzow bereits Feuerwehrmuseen gibt, die die
Entwicklungsgeschichte des Feuerwehrwesens anschaulich darstellen. Für das
Berliner Feuerwehrmuseum, das wir direkt vor der Tür haben und das attraktive
Öffnungszeiten bietet, gilt das Gleiche. Dort ist sogar ein
Koebe-Löschfahrzeug, Baujahr 1942, ausgestellt.
Ich würde es
begrüßen, wenn die Antragstellerin ihren Antrag zurückzieht. Anderenfalls bitte
ich die Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.
Frau Walbrach zieht den Antrag zurück.