Beschluss: Zustimmung nicht empfohlen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hebt ihren Beschluss (A-7064/2022), in Luckenwalde jede zweite Straßenlaterne auszuschalten, wie es in der vergangenen Winterperiode der Fall war, wieder auf.

 

Begründung:

 

Auch wenn die Ausschaltung der Straßenlaternen - wie jede Reduzierung einer Straßenbeleuchtung - eine Einsparung erreicht hat, ist in der Luckenwalder Bevölkerung eine starke Verunsicherung über die Sicherheit auf Luckenwaldes Bürgersteigen einhergegangen. In unserer heutigen Zeit ist die Sicherheit auf den Straßen der Stadt erst recht in der dunklen Jahreszeit von Oktober bis April, wenn es um 20 Uhr bereits dunkel ist, nicht mehr uneingeschränkt vorhanden. Ältere und Menschen mit Behinderungen, erst recht wenn sie auch noch Hilfsmittel für die Bewältigung ihres Fußweges benötigen, sind dabei auf vielen Gehwegen hohen Gefahren ausgesetzt, weil die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht, Bodengefahren (Baumwurzeln, geborstene oder Herausragende Gehwegplatten, Löcher) zu erkennen, wenn jede zweite Straßenlaterne um diese Zeit bereits ausgeschaltet ist. Dies bedeutet für diese Menschen, dass sie nur noch mit Begleitung die Straßengehwege nutzen können oder sich nicht mehr auf die Straße trauen.

Unsere Meinung ist deshalb: Vorrang für die Sicherheit auf den Bürgersteigen. Deshalb sollten alle Straßenlaternen brennen.

 

Harald-Albert Swik

Fraktionsvorsitzender

     


Herr Neumann fragt, welche freiwillige Leistung zur Finanzierung des Antrags bei der derzeitigen Haushaltssituation gestrichen werden soll. Der Vorschlag der Stadtverwaltung sei besser gewesen, aber es wurde mehrheitlich die aktuelle Variante beschlossen.

 

Herr Jurtzik will mit dem Antrag dem Unmut in der Bevölkerung Rechnung tragen.

 

Frau Walbrach spricht sich gegen den SPD/Grüne-Antrag aus. Die Entscheidung damals sei schwergefallen und leider werde sie in der Bevölkerung nicht mitgetragen. Die Verwaltung habe versucht, den Beschluss gut umzusetzen, aber vielleicht müsse nachgebessert werden, um die Gefahrenschwerpunkte auszuleuchten.

 

Frau Herzog-von der Heide schlägt vor, sämtliche LED-Straßenlaternen, etwa 1.000 von insgesamt 3.100 Leuchten, wieder anzuschalten, weil diese sonst durch Kondenswasser Schaden nehmen. Für die nächsten vier bis fünf Jahre sollte man sich das ehrgeizige Ziel setzen, alle restlichen Straßenlaternen auf LED umzurüsten, was in Summe etwa eine Million Euro kosten würde. Dies wäre wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig. Die Verwaltung würde ein Konzept erarbeiten, um die Reihenfolge zur Umrüstung sinnvoll darzustellen. Andernfalls müsse der Beschluss durchgezogen werden. Es kann nicht bei jeder der unzähligen Beschwerden nachgebessert werden.

 

Herr Ullrich informiert, dass bis Mitte März, wenn ein Jahr seit der Abschaltung vergangen sein wird, die Einsparung etwa 140.000 Euro betragen wird, diese aber zu einem großen Teil die Strompreissteigerung abfängt. Über die weitere Entwicklung des Strompreises kann man nur spekulieren.

 

Herr Jurtzik hält an seinem Antrag fest. Es bestehe Gefahr für Leib und Leben. Er schlägt vor, die LED-Straßenlaternen zu dimmen.

 

Frau Dr. Jürgen betont, dass der Antrag ihrer Fraktion ähnlich ist, aber auf einer anderen Begründung aufbaut.

 

Herr Ullrich erläutert, dass die LED-Straßenlaternen über ein Wärmemanagement verfügen, das Schwitzwasserbildung verhindert, wenn sie in Betrieb sind. Sind die Laternen über längere Zeit aus, schädigt das Wasser auf Dauer die Elektrik und die Laternen müssten ersetzt werden. Etwa 150 bis 200 LED-Laternen sind derzeit ausgeschaltet. Dimmbar sind nicht viele davon.

 

Herr Nehues fordert eine konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnung, um in der derzeitigen Haushaltslage einen Beschluss fassen zu können. Im vergangenen Jahr habe man sich aus guten Gründen für diese Lösung entschieden. Welche Kosten entstehen genau durch welche Variante? Wie stehen die Kosten im Verhältnis, wenn die LED-Laternen ausgetauscht werden müssen?

 

Herr Scheidler verlässt die Sitzung.

 

Frau Herzog-von der Heide kann den Vorschlag von FDP/LÖS nicht berechnen. Das Anschalten „nach und nach“ sei zu unkonkret.

 

Frau Dr. Jürgen zieht die Änderung ihres Antrages in Betracht. Die Formulierung „nach und nach“ könnte gestrichen werden.

 

Herr Ullrich informiert, dass die kleinen Leuchten 192 Euro, mit Leistung des Elektrikers 230 Euro kosten. Die mittleren Leuchten kosten 205 Euro, mit Elektriker 240 Euro. Die Leuchten, die im Hauptausschuss vergeben wurden, könnten von 22 bis 6 Uhr gedimmt werden. Sie ersetzen 50 Watt und brauchen lediglich 20,10 Watt. Die 70-Watt-Leuchten benötigen nach der Umrüstung 38,18 Watt und die 120-Watt-Leuchten lediglich 58 Watt. Man spart hier also 60 Watt pro Leuchte pro Stunde. Die bisherigen LED-Leuchten sind nicht dimmbar, benötigen aber nur 20 bis 25 Watt.