Frau Kaiser erläutert den Vorschlag zur Reform des Bürgerhaushalts (siehe Anlage).

 

Herr Nehues regt an, bei § 8 der Satzung zum BürgerBudget der Stadt Luckenwalde, die einzelnen aufgeführten Möglichkeiten, wie bei der Vorschlagseinreichung auch bei der Abstimmung aufzuführen.

 

Herr Gruschka ergänzt, dass bei der Umsetzung des §10 der Satzung des BürgerBudgets der Stadt Luckenwalde, „bis spätestens zum 31.12. des darauffolgenden Jahres“ zum besseren Verständnis stehen solle.

 

Frau Kaiser nimmt beide Anregungen auf.

 

Herr Scheidler und Frau Walbrach befürworten den Vorschlag zur Satzung des BürgerBudgets der Stadt Luckenwalde und werden in den Fraktionen darüber beraten.

 

Herr Ritter lobt die Arbeit der Verwaltung und fügt hinzu, dass das Logo des BürgerBudgets der Stadt Luckenwalde sehr gut gelungen sei.

 

Frau Herzog-von der Heide schlägt vor, den Beschluss der Satzung des BürgerBudgets der Stadt Luckenwalde zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2023 zur Abstimmung vorzubringen. Denkbar sei aber auch, den Beschlussvorschlag auf die November-Sitzung einzubringen.

 

Mit sechs Ja- und vier Nein-Stimmen wird empfohlen, die Beschlussvorlage „Satzung zum BürgerBudget der Stadt Luckenwalde“ auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2023 zu setzen.