Sitzung: 19.09.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7453/2023
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
1.
Für die Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 1,
Flurstücke 71/2, 73, 74, 373, 374 sowie Flur 14, Flurstück 245/3 soll der
Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/Mühlenstraße“ aufgestellt werden (siehe Anlage 1).
2.
Der
Bebauungsplan erfüllt die Kriterien des § 13a BauGB und soll demnach als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit frühzeitig die
Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
sowie die wesentlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen und sich zur Planung
zu äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein
kann, sind gemäß § 4 Abs. 1
BauGB über die Ziele und Zwecke der
Planung zu unterrichten und zur Äußerung sachdienlicher Hinweise aufzufordern.
4.
Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag zur teilweisen
Übertragung der Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/Mühlenstraße“ der Stadt Luckenwalde gemäß § 11 BauGB abzuschließen.