Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.   Für die Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 1, Flurstücke 71/2, 73, 74, 373, 374 sowie Flur 14, Flurstück 245/3 soll der Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/Mühlenstraße“ aufgestellt werden (siehe Anlage 1).

2.   Der Bebauungsplan erfüllt die Kriterien des § 13a BauGB und soll demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen und sich zur Planung zu äußern.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung sachdienlicher Hinweise aufzufordern.

4.   Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag zur teilweisen Übertragung der Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/Mühlenstraßeder Stadt Luckenwalde gemäß § 11 BauGB abzuschließen.