Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Verkauf der Liegenschaft Große Weinbergstraße 42 vorzubereiten.

 


Herr Thier fragt, inwiefern die Möglichkeit eines Erbbaurechtvertrags geprüft wurde.

 

Frau Herzog-von der Heide antwortet, dass der Fokus auf Verkauf gerichtet sei, um die noch fehlende Co-Finanzierung in Höhe von 470.000 € in diesem Jahr für die Sanierung des Stadtbades zu erzielen.

 

Herr Wessel sei unzufrieden mit dem Verkauf. Es werde hier ein Schmuckstück aus der städtischen Hand gegeben, um eine andere Immobilie zu fördern.

 

Frau Herzog-von der Heide verweist darauf, dass das Gebäude unter Denkmalschutz stehe. Sie nennt Beispiele von Objekten, die unter Denkmalschutz stünden und verkauft wurden, die von den privaten Investoren in kurzer Zeit vortrefflich hergerichtet wurden.

 

Herr Zeiler möchte wissen, ob die ehemaligen Bewohner anderweitig ordentlich untergebracht seien und wie es mit dem Bedarf einer solchen Einrichtung aussehe.

 

Frau Herzog-von der Heide versichert, dass der Umzug in eine neue, den Bedürfnissen der Bewohner angepasste Liegenschaft erfolgt sei. Für die Beantwortung weiterer Anfragen sei der Landkreis als zuständiger Träger des Frauenhauses zu kontaktieren.

 

Frau Dr. Jürgen sehe den Verkauf ebenfalls kritisch.

 

Frau Herzog-von der Heide zeigt auf, dass die Stadt nicht nur Grundstücke verkaufe, sondern auch Liegenschaften erwerbe, die für eine gute Nutzung ertüchtigt werden (ehemaliges Gaswerksgelände = Parkplatz und bienenfreundliche Grünfläche mit Sportgeräten und Aufenthaltsqualität, Falkenthal-Areal = Gewerbehof als Innovationswerkstatt/Präsenzstelle, Ankauf des Abfalllagers zur Beseitigung einer Umweltbedrohung).

Keinesfalls sinnlos sei, eine ungenutzte Liegenschaft, in die man für die Sanierung viel investieren müsste, zu verkaufen, um einer anderer Liegenschaft neues Leben einhauchen zu können.