Sitzung: 04.09.2023 Finanzausschuss
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7446/2023/1
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der
Stadt Luckenwalde
über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von
Kindertagesbetreuung
vom 29.06.2021 gemäß Anlage 1.
Finanzielle Auswirkung: ja, siehe
Erläuterungen
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Bestätigung Kämmerei: |
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Veröffentlichungspflichtig |
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Bürgermeisterin |
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Amtsleitung |
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Frau Walbrach möchte wissen, ob es möglich wäre, den Satz „Die Personensorgeberechtigten haben auch dann keine Gebühren zu zahlen, wenn ihr Haushaltseinkommen einen Betrag von 20.000 € im Kalenderjahr nicht übersteigt (Geringverdienende).“ unter § 2 Gebührenpflichtiger, Punkt 3, Absatz 8, einfacher zu formulieren.
Frau Herzog-von der Heide antwortet, dass Frau Ruschin sich damit noch einmal beschäftigt und im Fachausschuss dargelegt habe, warum dieser Satz, so in dieser Form, drinbleiben sollte.
Frau Walbrach erklärt, dass es ihr um die Verständlichkeit und einfache Wortwahl in den Satzungen gehe. Sie möchte folgenden Vorschlag für die Formulierung einbringen:
„Personensorgeberechtigte sind von Gebühren befreit, wenn ihr jährliches Haushaltseinkommen 20.000 € nicht übersteigt.“
Herr Grunert entgegnet, dass man dies als Vorschlag aufnehme und, wenn rechtlich möglich, den Satz vereinfache.
Frau Herzog-von der Heide stimmt dem zu.