Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der

Stadt Luckenwalde über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von

Kindertagesbetreuung vom 29.06.2021 gemäß Anlage 1.

 

Finanzielle Auswirkung: ja, siehe Erläuterungen

 

 

 

 

Bestätigung Kämmerei:

 

 

 

 

 

Veröffentlichungspflichtig

 

 

 

 

 

Bürgermeisterin

 

Amtsleitung

 

 

 

 


 

Frau Walbrach möchte wissen, ob es möglich wäre, den Satz „Die Personensorgeberechtigten haben auch dann keine Gebühren zu zahlen, wenn ihr Haushaltseinkommen einen Betrag von 20.000 € im Kalenderjahr nicht übersteigt (Geringverdienende).“ unter § 2 Gebührenpflichtiger, Punkt 3, Absatz 8, einfacher zu formulieren.

 

Frau Herzog-von der Heide antwortet, dass Frau Ruschin sich damit noch einmal beschäftigt und im Fachausschuss dargelegt habe, warum dieser Satz, so in dieser Form, drinbleiben sollte.

 

Frau Walbrach erklärt, dass es ihr um die Verständlichkeit und einfache Wortwahl in den Satzungen gehe. Sie möchte folgenden Vorschlag für die Formulierung einbringen:

 

„Personensorgeberechtigte sind von Gebühren befreit, wenn ihr jährliches Haushaltseinkommen 20.000 € nicht übersteigt.“

 

Herr Grunert entgegnet, dass man dies als Vorschlag aufnehme und, wenn rechtlich möglich, den Satz vereinfache.

 

Frau Herzog-von der Heide stimmt dem zu.