Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Verbindungsstraße zwischen Industriestraße und Dämmchenweg erhält den Namen Erich-Mendelsohn-Straße.

 

Die derzeitige Namensgebung „Dr. Georg-Schaeffler-Straße“ wird aufgegeben unter Aufhebung des Beschlusses B-4685/2008.

 

Die Bürgermeisterin wird mit der unverzüglichen Umsetzung des Beschlusses beauftragt.      


Herr Scheidler begründet den Antrag.

 

Herr Jurtzik betont, dass Revanche kein Grund für eine Straßenumbenennung sein sollte und hält eine derartige Verfallszeit für bedenklich. Er fragt, ob die Anwohner befragt wurden und einverstanden sind.

 

Frau Dr. Jürgen schließt sich dem an. Sie fragt, welche Kosten durch den Beschluss auch für die Anwohner entstehen.

 

Herr Scheidler informiert, dass der einzige weitere Anlieger das Finanzamt ist. Nach Rücksprache hat es generell keine Einwände, erbittet sich jedoch einen zeitlichen Vorlauf von vier Monaten, um den Schriftverkehr und alles Weitere anzupassen. Herr Scheidler erinnert an den Mendelsohnverein, den 100. Geburtstag der Hutfabrik, auf die die Straße direkt zuführt und sieht dies als Chance, die Leistung Mendelsohns anzuerkennen.

 

Für Herrn Jurtzik ist der Weggang Schaefflers kein Grund zur Straßenumbenennung. Der Architekt Mendelsohn sei aller Ehren wert, aber kein Luckenwalder gewesen.

 

Herr Swik befürchtet, es könnte die verdiente Würdigung Mendelsohns schmälern, diese Straße als Retourkutsche umzubenennen. Er schlägt stattdessen die neuentstandenen Straßen im Gewerbe- und Industriegebiet für diesen Namen vor.

 

Herr Krüger hält es für richtig, mit Mendelsohn eine Person zu ehren, die das Bild der Stadt nachhaltig geprägt habe. Die Ära Schaeffler sei in Luckenwalde zu Ende und er hat kein Interesse daran, den Namen beizubehalten.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Jürgen erklärt Herr Mann, dass man eine Straßennamensänderung entsprechenden Verlagen ohne Kosten weiterleiten würde und diese dann Stadtpläne etc. anpassen müssten. Für die Beschilderung entstehen Kosten in Höhe von etwa 250 Euro. Die Änderungen beim Finanzamt hätte dieses selbst zu tragen. Weitere Meldeadressen sind nicht betroffen.