Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7453/2023
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
1. Für die Fläche in
der Gemarkung Luckenwalde, Flur 1, Flurstücke 71/2, 73, 74, 373, 374 sowie Flur
14, Flurstück 245/3 soll der Bebauungsplan Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/
Mühlenstraße“ aufgestellt werden (siehe Anlage 1).
2.
Der
Bebauungsplan erfüllt die Kriterien des § 13a BauGB und soll demnach als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte
durchzuführen:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der
Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen unterrichten
zu lassen und sich zur Planung zu äußern.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt sein kann, sind gemäß §
4 Abs. 1 BauGB über die Ziele und
Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung sachdienlicher Hinweise
aufzufordern.
4.
Die
Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag zur teilweisen
Übertragung der Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52/2023 „Trebbiner Straße/ Mühlenstraße“ der Stadt Luckenwalde gemäß § 11 BauGB abzuschließen.
Herr Mann erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Jurtzik äußert den Vorschlag, einen Radweg durch die Mühlenstraße zu führen, um so die Gefahrenstelle an der Ampelkreuzung und die enge Trebbiner Straße zu umgehen.
Herr Mann erklärt, dass genau diese Beweggründe für das Ziel, den Nuthegrünzug fortzuführen, ausschlaggebend sind.
Herr Gruschka fragt, ob dafür auch das ehemalige KBL Betriebsgelände in Frage kommen würde.
Herr Mann hält das in einem anderen Verfahren für denkbar.