Frau Walbrach weist darauf hin, dass man sich in Luckenwalde dringend mit dem Schulentwicklungsplan beschäftigen müsse. Sei das Geld, das wir eventuell für die Errichtung einer neuen Grundschule brauchen, eingeplant?

 

Frau Herzog-von der Heide antwortet, dass sei ein Thema mit dem man sich beschäftige. Die Aufgabe, die man jetzt erfüllen müsse, sei Annahmen zu einer Prognose zu treffen. Wie entwickeln sich die Bedarfe, was haben wir an Zuwanderungen und was sei an Geburten zu erwarten. Die Zahlen sollen in eine Planung einfließen. 

Dies sei die Basis, die Frau Ruschin brauche, um die Bedarfe zu berechnen. Man hoffe im November, zur Klausurtagung, belastbare Zahlen nennen zu können. Einen Finanzierungsplan habe man noch nicht, das sei dann Stufe zwei.

 

Frau Walbrach fügt hinzu, dass dies ja dann auch die weiterführenden Schulen beträfe, für die der Landkreis zuständig sei. Auch dort seien die Mittel begrenzt, dies müsse man auch in die Planung aufnehmen.

 

Frau Herzog-von der Heide führt aus, dass man mit den Grundschulen beginnen wolle und sich daraus die Bedarfe für die Oberschule ergeben. Für die Schulentwicklungsplanung, auch die der Grundschulen, sei der Landkreis zuständig. Die Finanzierung der Grundschulen liege bei der Stadt, die der weiterführenden Schulen beim Landkreis. Wenn wir ein Konzept haben, sei dies mit dem Landkreis abzustimmen und zu realisieren.

 

Herr Grunert merkt an, dass der Landkreis, berechtigt, verlässliche Zahlen erwarten darf. Die Validität der Zahlen muss dann erst einmal vernünftig hergestellt werden.

 

Frau Herzog-von der Heide ergänzt, dass man in der Vergangenheit schon unterschiedliche Ansätze gehabt habe und man jetzt schon feststelle, dass die Annahmen, die der Landkreis in seiner Schulentwicklungsplanung getroffen habe, überzogen seien.